KÜNSTLERVEREINBARUNG
1) Allgemein
Es gibt KEINE Exklusivität zwischen den KünstlerInnen und dem Kunst- und Kulturverein TAKE 5.
2) Tätigkeit des Vereins im Rahmen von Veranstaltungen
Der Verein wird sich so gut wie möglich bemühen, die KünstlerInnen administrativ zu unterstützen.
Das heißt zum Beispiel, Förderanträge schreiben, einreichen, abrechnen, Plakate und Drucksachen entwerfen und produzieren, Catering finden, Veranstaltungslokalitäten finden und den Ablauf einer Veranstaltung organisieren, passende Termine vereinbaren, Veröffentlichungen durchführen, usw.…
Der Verein ist KEIN Veranstalter, KEIN Organisator, KEIN Manager.
Der Verein trägt KEINE Verantwortung gegenüber dem AKM und anderen Organisationen.
Die Abrechnung von Veranstaltungen ist wie folgt geregelt:
3) Künstlervermittlung: Wenn der Künstler / die Künstlerin vom Verein vermittelt wird, nimmt der Verein eine Kommission von 10% des Honorars.
4) Verkauf von Kunstobjekte bei Veranstaltungen oder über die Webseite des Vereins:
Es gibt KEINE Exklusivität zwischen den KünstlerInnen und dem Kunst- und Kulturverein TAKE 5.
2) Tätigkeit des Vereins im Rahmen von Veranstaltungen
Der Verein wird sich so gut wie möglich bemühen, die KünstlerInnen administrativ zu unterstützen.
Das heißt zum Beispiel, Förderanträge schreiben, einreichen, abrechnen, Plakate und Drucksachen entwerfen und produzieren, Catering finden, Veranstaltungslokalitäten finden und den Ablauf einer Veranstaltung organisieren, passende Termine vereinbaren, Veröffentlichungen durchführen, usw.…
Der Verein ist KEIN Veranstalter, KEIN Organisator, KEIN Manager.
Der Verein trägt KEINE Verantwortung gegenüber dem AKM und anderen Organisationen.
Die Abrechnung von Veranstaltungen ist wie folgt geregelt:
- Einnahmen: Förderung (so gewährt), Eintrittskarten, Umsatzbeteiligung, Spenden, ...
- Ausgaben: Vorbereitungs- und Durchführungskosten (mit Belege), wie z.B. Technik, Transport, Drucksachen, Mailings, Verpflegung, …
- Differenz: Einnahme – Ausgaben = Brutto
- Der Verein nimmt eine Kommission (üblicherweise von ca. 10%) auf das Brutto.
- Das Saldo (Brutto abzüglich Kommission) wird den KünstlerInnen ausgezahlt.
- Falls ein Buffet vom TAKE 5 serviert wird, wird der Erlös zu Gunsten des Vereins einbehalten.
3) Künstlervermittlung: Wenn der Künstler / die Künstlerin vom Verein vermittelt wird, nimmt der Verein eine Kommission von 10% des Honorars.
4) Verkauf von Kunstobjekte bei Veranstaltungen oder über die Webseite des Vereins:
- Künstler-CDs : Verkaufspreis : 18,-€, davon 14,-€ für den Künstler/die Künstlerin und 4,-€ für den Verein.
- CDs von Veranstaltungen (Mitschnitte) : 18,-€, davon 8,-€ für den Künstler/die Künstlerin und 10,-€ für den Verein.
- DVDs bzw. USB Sticks von Veranstaltungen (Video-Mitschnitte): 35,-€, davon 15,-€ für den Künstler/die Künstlerin und 20,-€ für den Verein.
- Kunstwerke bei vom Verein mitorganisierten Ausstellungen: Der Künstler / die Künstlerin bestimmt den Preis, der Verein nimmt 5 % Kommission.
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